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PostDateIconDienstag, 16. März 2010 um 07:19 | Drucken | E-Mail

Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Leser,

wie bereits in unserer Mitteilung vom 09.03.2010 angekündigt, wurde mit dem 15.03.2010 eine zentrale Qualitätsmanagementstelle beim VPDA eingerichtet.

Die Aufgaben im Einzelnen sind:

  1. Zentrale Erfassung und Dokumentation fehlerhafter Abrechnungsvorgänge sowie Beschwerden zwischen privaten Personalvermittlern und der Bundesagentur für Arbeit/ARGEn, betreffend dem Vermittlungsgutscheinverfahren.
  2. Prüfung der erfassten Vorgänge auf Vollständigkeit, Sachlichkeit und Relevanz.
  3. Übermittlung der dokumentierten und geprüften Beschwerden, seitens der privaten Arbeitsvermittler, an die zuständigen Abteilungen in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit.
  4. Entgegennahme von Beschwerden, seitens der Bundesagentur für Arbeit, gegen Mitgliedsunternehmen des VPDA und Vorprüfung des Vorgangs.
  5. Entgegennahme von Beschwerden, seitens von Mitgliedsunternehmen des VPDA betreuten Kunden, gegen Mitgliedsunternehmen des VPDA und Vorprüfung des Vorgangs.
  6. Schlichtung bzw. Lösungsfindung unter Einbeziehung aller Beteiligten.

Als Schiedsstelle fungiert die Geschäftsstelle in Dresden:

VPDA - Geschäftsstelle Dresden
Bürgerstraße 45
01127 Dresden
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Ansprechpartner: Herr Ronny Mißbach

Ziel der neu eingerichteten Qualitätsmanagementstelle ist die Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten am Arbeitsmarkt. Bei den Fachgesprächen am 08.03.2010 in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit wurde deutlich, dass viele Probleme und Befindlichkeiten Ihren Ursprung in fehlender Kommunikation bzw. Bereitschaft der Anerkennung der Leistungen privater Personalvermittler am Markt haben.

Diese gilt es auszuräumen!

Seitens der Bundesagentur für Arbeit wurden die folgenden Punkte zugesagt:

  1. Es besteht das grundsätzliche Interesse mit und nicht gegen die privaten Arbeitsvermittler zu arbeiten!
  2. Die Auszahlung von Vermittlungsgutscheinen sollte nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen grundsätzlich innerhalb von 2-3Wochen erfolgen!
  3. Ein Vermittlungsgutscheinverfahren nach 2010 sollte für alle Beteiligten so einfach und verständlich wie möglich gestaltet werden.

Nehmen wir sie beim Wort und leisten unseren Beitrag durch ein effizientes Qualitätsmanagement!

Wenn die privaten Arbeitsvermittler ihrerseits die Qualitätskriterien erfüllen, gibt es auch keine Argumente für die BA und die ARGEn nicht mit diesen zusammen zu arbeiten! Sie müssen sich dann an den gemachten Aussagen messen lassen.

Die erfolgreiche Arbeit privater Personal- und Arbeitsvermittler ist seitens der Politik gewollt!

 
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